Was darf mit der Klasse T gefahren werden?
- Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen für die Land- und Forstwirtschaft, allerdings nur solange sie baubedingt maximal 40km/h erreichen.
- Anhänger wie Mähdrescher, Mäher und Häcksler, Rüben- und Kartoffelvollernter sowie Bagger und Raupen.
- Gabelstapler bis 25km/h.
- Flurförderzeuge, die zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind zum Befördern, Schieben oder Ziehen von Lasten (z.B. kleine Stapler, Lader, Plattform- oder Elektrowagen).
- Quads mit landwirtschaftlicher Zulassung. Im Alter von 16-18 Jahren bis 40km/h, ab 18 Jahre 60km/h.
- Unimog bei der Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.
- Roller bis 45km/h.
Unterschiede zwischen Klasse L und T
Klasse L
Die Klasse L ist im normalen PKW-Führerschein der Klasse B enthalten.
Baubedingte Höchstgeschwindigkeit: 40km/h.
Anhänger: Mit einem Anhänger darf nur max. 25km/h gefahren werden.
Klasse T
Die Klasse T ist in keinem anderen Führerschein enthalten, sondern muss separat erworben werden.
Die Klasse T beinhaltet die Klasse L und auch die Klasse AM (Roller)
Baubedingte Höchstgeschwindigkeit: 60km/h.
Anhänger: Mit einem Anhänger darf max. bis zu 60km/h gefahren werden.
Ausnahme: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40km/h gefahren werden.